RA für Pferderecht
Dienstag, den 20. September 2011    PDF Drucken E-Mail
Frank Richter, RA für Pferderecht:

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Der Pferderechtler hat gegenüber anderen Anwälten einige Vorteile: Er weiß um die Eigen- und Besonderheiten der Reitszene und er kennt sich mit Pferden aus, so dass er seinen Mandanten besser verstehen, beraten und vertreten kann. Dieses erhöhte Verständnis ist wichtig, weil ein Rechtsanwalt oftmals eine Art Dolmetscher zwischen Mandant und Gericht ist. Zudem kann er aufgrund eigener Sachkunde Gutachten einfacher überprüfen und ggf. angreifen oder verteidigen.
Denn das Pferderecht besteht nicht aus einem oder wenigen Gesetzen wie z.B. dem Bürgerliche Gesetzbuch, sondern aus einer Vielzahl verschiedenster Regelungen unterschiedlicher Normhierarchien. Es besteht aus EU,- Bundes-, Landes- und Kommunalrecht. Auch besteht es aus verschiedenen Rechtsgebieten.

 

 

Telefoninterview mit RA Frank Richter

 

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Reitsportmagazin 20.09.2011

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